Symposium „Gesetzgebung und Strafverfolgung“

Heidi Winterer, AG Staufen: Erfahrungen in Strafprozessen

In diesem Beitrag wird der Umgang der Staatsanwaltschaft mit der Problematik der Nachstellung am Beispiel der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgestellt. Gezeigt werden die (bisherigen) Möglichkeiten, Stalking-Verläufe strafrechtlich in den Griff zu bekommen; insbesondere werden auch die Erfahrungen mit dem § 238 StGB von 2007 und mit dessen Schwachstellen sowie die Verfahrensmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft und die strafprozessualen Probleme, die im Bereich der Nachstellung auftreten können, dargestellt.

Thomas Gendrisch, BMJV: Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

In diesem Beitrag wird der Gang des Gesetzgebungsverfahrens dargestellt. Zudem wird auf die gesetzlichen Änderungen, die dem Ziel dienen, den Schutz von Stalkingopfern zu verbessern, näher eingegangen.

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn: Stalking 2.0 – Das Nachstellungsgesetz im Wandel

Der Beitrag blickt auf die Gesetzgebungsgeschichte zurück und stellt hierbei die kriminalpolitischen Ziele des Gesetzgebers sowie die Kritik der Strafrechtswissenschaft dar. Unter Berücksichtigung statistischer Zahlen zur Anwendung des Nachstellungstatbestandes wird die Praxis der Strafverfolgung beleuchtet und das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des § 238 StGB gewürdigt.

Eva Grujic, StA Bremen: Das Bremer Modell der Kooperation von Behörden und freiem Träger – Rechtsgrundlagen und Praxis

In Bremen haben einzelne gravierende Eskalationstaten gezeigt, dass ein abgestuftes Kriseninterventionskonzept bei Stalking-Delikten sehr hilfreich sein kann: »Um den Schutz der Opfer […] zu verbessern und Tätern rasch und verlässlich Grenzen zu setzen, war neben gezielter Spezialprävention eine enge Zusammenarbeit aller mit Kriminalitätsbekämpfung, Prävention und Opferschutz befassten Einrichtungen anzustreben. Auf dieser Basis und zur Ergänzung der schon bestehenden Kooperationen von Polizei und Staatsanwaltschaft« (Winter 2009) wurde 2006 in Bremen das Stalking-KIT als niedrigschwelliges, zeitnah intervenierendes sowie lösungs- und ressourcenorientiert arbeitendes Angebot konzipiert. Träger des Angebots ist der eingetragene Verein Täter-Opfer-Ausgleich Bremen. Das Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft Bremen, spezielle Stalking-Beamt*innen der Polizei Bremen und das Psychologenteam des Freien Trägers kooperieren auf Grundlage einer senatorischen Richtlinie dabei in jährlich etwa 100 geeigneten Fällen und unter Einbeziehung der Familiengerichte, der Kinder- und Jugendhilfe und anderer Institutionen.