Rebecca Bremel, Dr. Michael Noetzel, Interventionszentrum gegen häusliche Gewalt Südpfalz
Um Opferschutz durch Täterarbeit effektiv gestalten zu können, reicht es nicht aus, die Tätergruppe (hier Ex-Partner Stalker) zu identifizieren und einem Behandlungsprogramm zu zuführen. Da man das Phänomen Stalking wissenschaftlich, juristisch oder medizinisch nicht klar definieren kann, ergeben sich schon hieraus unterschiedliche Perspektiven, im Hinblick auf Täterprofil, Intervention und Therapie. Der Workshop beschäftigt sich daher mit der Frage, ob Stalking in Trennungssituationen ein Phänomen sozialer Auffälligkeit beschreibt oder die Dimension einer psychischen Störung erfüllt. Eine solche Klassifikation hat Folgen vor allem in Bezug auf die Wirksamkeit der notwendigen Behandlungskonzepte. Es gilt unter anderem zu klären, ob der Einsatz psychosozialer Trainings ausreicht oder eher eine psychotherapeutische Intervention zielführend ist.